AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
regiomaris GmbH, Liebermannstraße 46, 22605 Hamburg
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung bietet der Reisende den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann auf elektronischem Weg über den Onlineshop, über das regiomaris-Servicetelefon oder über sonstige Vorverkaufsstellen, die im Namen von der regiomaris GmbH Tickets vertreiben, erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Annahme der regiomaris GmbH zustande. Mit Vertragsabschluss übermittelt die regiomaris GmbH dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung in Form eines Tickets.
1.2 Bei einigen Ausflügen und Kurzreisen ist vor der Buchung die telefonische Reservierung obligatorisch. In diesem Fall wird in der Reisebeschreibung deutlich darauf verwiesen. Beachtet der Reisende diesen Hinweis bei der Onlinebuchung nicht und entstehen dem Reisenden hierdurch Unannehmlichkeiten, kann dies nicht der regiomaris GmbH angelastet werden.
2. Leistung
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der konkreten Reisebeschreibung sowie aus den Angaben in der Reisebestätigung.
3. Zahlung
3.1 Der Reisepreis ist mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Erfolgt die Buchung über den Onlineshop der regiomaris GmbH, wird der Reisepreis mittels elektronischem Lastschriftverfahren vom Bankkonto des Ticketinhabers abgebucht. Für die Onlinebuchung benötigt der Reisende ein deutsches Konto und einen amtlichen Lichtbildausweis - Personalausweises, Reisepass oder Führerschein - den er unaufgefordert mit der Reisebestätigung (Ticket) bei allen Leistungsträgern vor Nutzung der Dienstleistung vorzuweisen hat.
3.2 Bei Buchung am regiomaris-Servicetelefon kann der Reisende zwischen Bezahlung per Lastschrift, per Überweisung und per Nachnahme wählen; für die Zustellung des Tickets per Nachnahme wird ein Zuschlag von € 5,- berechnet.
3.3 Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung der Lastschrift ermächtigt der Reisende seine Bank, der regiomaris GmbH den Namen und die aktuelle Anschrift des Kontoinhabers mitzuteilen. Gebühren für Rücklastschriften, die durch den Reisenden zu verantworten sind, werden im Rahmen des Mahnverfahrens von der regiomaris GmbH eingefordert. Für jede Mahnung, beispielsweise im Falle einer Kontounterdeckung, wird dem Reisenden € 5,- zzgl. angefallener Bankgebühren berechnet.
4. Minderung
4.1 Wird eine Teilleistung (z.B. eine Wattwanderung) aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Gewitterwarnung oder zu hoher Wasserstand) nicht erbracht, so kann der Reisende am Geltungstag eine andere gleichwertige Leistung laut Hinweis in der Reisebeschreibung in Anspruch nehmen oder sich diese nicht erbrachte Teilleistung erstatten lassen. Anträge auf teilweise Rückerstattung des Ticketpreises für das regiomaris-Angebot sind schriftlich auf dem Postwege zu stellen und können formlos erfolgen. Die Bankverbindung und das Ticket mit den nicht eingelösten Gutscheinen sind im Original beizufügen.
4.2 Sonstige erhebliche Mängel hat der Reisende der regiomaris GmbH unverzüglich telefonisch zu übermitteln, damit diese Maßnahmen zur Mängelbeseitigung einleiten oder ein Alternativprogramm offerieren kann. Eine nachträgliche Minderung des Reisepreises ohne vorherige Mängelanzeige ist ausgeschlossen.
4.3 Für einzelne Teilleistungen ist in der Reisebeschreibung eine Mindestbeteiligung ausgewiesen. Kommt diese Beteiligung nicht zustande, wird dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin oder eine Stornierung angeboten. Weitere hieraus resultierende Forderungen oder Schadenersatzansprüche durch den Reisenden sind ausgeschlossen.
4.4 Bahnreisende mit einem Fahrschein des Schleswig-Holstein-Tarifes können eine Minderung des Fahrpreises beim Verkehrsunternehmen, das für eine Verspätung am Zielort von mehr als 60 min verantwortlich ist, geltend machen. Zielort kann sowohl Bahnhof des Ausflugsziels als auch der Heimatbahnhof des Reisenden sein. Bei Verspätung eines Regionalzuges von mehr als 20 min kann ein Fernverkehrszug genutzt werden. Die genauen Bestimmungen sind bei den Verkehrsunternehmen zu erfragen. Bei Nutzung eines Schleswig-Holstein-Tickets ist eine teilweise Erstattung des Ticketpreises ausgeschlossen, da es sich um ein relationsloses Pauschalpreisangebot handelt.
4.5 Über die regiomaris GmbH erworbene Fahrkarten sind kein Bestandteil des regiomaris-Pauschalangebotes sondern als Zusatzleistung anzusehen. Jegliche Erstattungsansprüche hat der Reisende an das Verkehrsunternehmen zu stellen, das die erhebliche Verspätung oder den Zugausfall zu vertreten hat.
4.6 Bei Kurzreisen mit mindestens einer Übernachtung inkludierter Bahnanreise ist eine teilweise Rückerstattung des Reisepreises bei Zugverspätungen ausgeschlossen. Muss der Reisende aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Starkwind, Sturmflut) den Aufenthalt am Reiseziel verlängern, gehen sämtliche zusätzlichen Kosten zu seinen Lasten. Die Fahrkarten auf der Rückfahrt ab Dagebüll/Schlüttsiel behalten jedoch bei verzögerter Abreise ihre Gültigkeit, sofern der Reisende im Zug/Bus unaufgefordet einen Nachweis bzw. Beleg für diese Umstände erbringen kann.
5. Kündigung wegen Mangel
5.1 Für Bahnreisende gelten besondere Regelungen für die Erstattung eines regiomaris-Pauschalangebotes im Falle von erheblichen Verspätungen und Zugausfällen auf der Anreise zum Ausflugsziel.
5.2 Zeichnet sich schon bei Reisebeginn am Abgangsbahnhof eine Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten ab, kann der Reisende vom Pauschalangebot zurücktreten. Gleichzeitig erwirkt er einen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises beim Verkehrsunternehmen, das für die Verspätung bzw. den Zugausfall verantwortlich ist. Anträge auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Ticketpreises für das regiomaris-Angebot sind ausschließlich schriftlich auf dem Postwege zu stellen und können formlos erfolgen. Die Bankverbindung und das Ticket mit den nicht eingelösten Gutscheinen sind im Original beizufügen. Der Reisende muss durch Beifügen eines entsprechenden Beleges des Verkehrsunternehmens beweisen, dass ein Verschulden eines Verkehrsunternehmens vorliegt. Bei Fremdverschulden und höherer Gewalt kann der Reisende auf Kulanzbasis eine Erstattung des regiomaris-Pauschlangebotes mittels eines formlosen Schreibens und bei Vorlage einer Bescheinigung des Verkehrsunternehmens beantragen. Eine Erstattung von Fahrscheinen ist im Falle von Fremdverschulden und höherer Gewalt ausgeschlossen.
5.3 Verkehrt die Fähre witterungsbedingt nicht am Anreisetag, so kann der Reisende kostenlos auf einen anderen verfügbaren Reisetermin umbuchen. Wünscht der Reisende einen Rücktritt von der Reise, fallen Stornokosten von bis zu 50% des Reisepreises an. Zur Absicherung wird eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen (z.B. ELVIA http://www.allianz-assistance.de/content/29/de/onlinebuchung), die diese Ausfallkosten bei höherer Gewalt übernimmt.
6. Rücktritt vor Reiseantritt
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Onlinetickets können ausschließlich online über folgenden Link storniert werden. Tickets, die telefonisch erworben wurden, können bis zum Vortag des Reisedatums per Fax oder auf dem Postwege (Poststempel des Vortages) zurück gegeben werden. Dem zu stornierenden Ticket ist eine Bankverbindung beizufügen. Mit der Stornierung verliert das Ticket seine Gültigkeit. Jeglicher Missbrauch wird zur Anzeige gebracht und entsprechend § 265a StGB strafrechtlich verfolgt. Tickets aus dem Vorverkauf können vor dem Geltungstag in der Vorverkaufsstelle zurück gegeben werden.
6.2 Für jede Stornierung oder Umbuchung fällt mindestens eine Gebühr in Höhe von € 15,- an. Bei Kurzreisen mit Übernachtung oder Tagesreisen mit inkludierter Bahnfahrt wird unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung zusätzlich eine Pauschale von € 10,- p. P. fällig (für die Reise nach Malmö abweichend € 15,- p. P. zzgl. eventueller Sitzplatzreservierungen).
6.3 Hat der Reisende für einen Ausflug eine telefonische Reservierung getätigt, muss er mit der Stornierung diese Reservierung unverzüglich telefonisch zurückziehen. Kann ein bereits reservierter Platz bei einem Tagesausflug oder ein reserviertes Bett bei einer Kurzreise nach einer kurzfristigen Umbuchung oder Stornierung nicht anderweitig wieder belegt werden, behält sich die regiomaris GmbH vor, die entstandenen Ausfallzahlungen an den Reisenden im Zuge der Erstattung des Reisepreises zu verrechnen. Umbuchungen der personenbezogenen Tickets auf andere Personen sind nicht möglich.
6.4 Reisen, die mittels ermäßigten Gutscheinen von qypedeals.de, dealticket.de oder groupon.de erworben wurden, sind nach Einlösen des Gutscheins von Stornierungen ausgeschlossen. Bei Umbuchungen auf andere Personen werden die o.g. Gebühren für Stornierungen fällig.
6.5 Soweit der Rücktritt nicht von der regiomaris GmbH zu vertreten ist, kann ein angemessener Ersatz für die Aufwendungen und den entgangenen Gewinn für die bis zum Reiserücktritt getroffenen Reisevorkehrungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangt werden.
7. Besonderheiten für Inhaber von Gutscheinen der Anbieter qypedeals.de, dealticket.de oder groupon.de
7.1 Jeder Gutschein kann einmalig eingelöst werden und wird nur bei Onlinebuchungen akzeptiert. Bei der Buchung wird nach Eingabe des persönlichen Aktionscodes der Wert des Gutscheins automatisch als Rabatt vom fälligen Betrag abgezogen. Den Aktionscode erhalten Sie, indem Sie unter Angabe des Gutscheincodes des jeweiligen o.g. Onlineportals und des gewünschten Ausfluges mit Reisedatum eine E-Mail an info@regiomaris.de versenden. Bitte geben Sie die gewünschte Personenzahl mit an. Je Buchung kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Der Ausflug muss mindestens für zwei Personen gebucht werden, max. fünf Personen sind pro Buchungsvorgang möglich.
7.2 Buchungen von Einzeltickets mit den o.g. Gutscheinen oder die mehrfache Verwendung von Gutscheincodes sind unzulässig, ein eventueller Differenzbetrag wird dem Kunden vom Konto mit einer separaten Lastschrift belastet. Im Gegenzug behält der Gutschein weiterhin seine Gültigkeit.
7.3 Gutscheine können nicht mit anderen Rabattaktionen kombiniert werden. Der Gutschein kann nicht bar ausgezahlt werden. Mit Rabattgutscheinen bereits gebuchte Ausflüge oder Kurzreisen können nicht storniert oder auf andere Personen übertragen werden. Umbuchungen auf andere Termine sind jedoch gegen Entgelt (s. § 6) möglich.
8. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Hamburg.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit Erwerb eines regiomaris-Pauschalangebotes erkennt der Reisende die AGB als verbindlich an.
Änderungen und Zusätze der AGB bleiben bis zum Vertragsabschluss vorbehalten.
Stand: 17.11.2011